E-Mail 0371 432000 Anfahrt Kanzlei

Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Anfang | << | 13 14 15 16 17 [18] 19 20 21 22 23 | >> | Ende

Dass für die Zinsen aus Darlehen zwischen nahe stehenden Personen der normale Steuersatz statt der Abgeltungsteuer gilt, hält das Niedersächsische Finanzgericht für verfassungsgemäß.
Ob das mit der Schweiz vereinbarte Steuerabkommen tatsächlich noch umgesetzt wird, steht derzeit in den Sternen.
Dem Zorn der Schweizer zum Trotz hat Nordrhein-Westfalen erneut eine Daten-CD mit einer Liste von Schwarzgeldkonten gekauft.
Ob Erstattungszinsen wirklich steuerpflichtig sind, ist nach wie vor unklar, sodass ein Einspruch in jedem Fall lohnen kann.
Die Zinsen auf eine Rentennachzahlung zählen nicht als Kapitaleinkünfte, sondern wie die Rentennachzahlung selbst als sonstige Einkünfte.
In einem Ergänzungsprotokoll haben Deutschland und die Schweiz eine ganze Reihe von Änderungen am bereits ausgehandelten Steuerabkommen vereinbart.
Die Pflicht zur elektronischen Abgabe der Steuererklärung trifft jetzt auch Steuerzahler, die gar nicht ahnen, dass sie von dieser Pflicht betroffen sind.
Wie sich der Schuldenschnitt für Griechenland bei deutschen Kapitalanlegern steuerlich auswirkt, hat das Bundesfinanzministerium jetzt geregelt.
Der Kontendatenabruf durch die Finanzämter und andere Behörden hat in den letzten sieben Jahren drastisch zugenommen.
Wenn es der Bundesregierung gelingt, ihren Gesetzentwurf auch im Bundesrat durchzusetzen, werden in den nächsten beiden Jahren jeweils das steuerfreie Existenzminimum angehoben und der Tarifverlauf entsprechend angepasst.
 

Footerlogo - Mesch Consulting

 Kaßbergstr. 32
 09112 Chemnitz

 +49 371 432000
 +49 371 4320033

 kanzlei@mesch-consulting.de
 www.mesch-consulting.de