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Selbständige und Unternehmer

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Für ein gemeinsam genutztes häusliches Arbeitszimmer kann jeder Nutzer den vollen Höchstbetrag von 1.250 Euro steuerlich geltend machen.
Das Bundesfinanzministerium gibt neue Antworten auf Fragen zur Handhabung der Investitionsabzugsbeträge, auch in Bezug auf die ab 2016 gültige Gesetzesänderung.
Die Beschränkung des Investitionsabzugsbetrags auf kleinere Betriebe über eine Gewinngrenze ist eine verfassungsrechtlich zulässige Einschränkung.
Die in Kraft getretene Reform der Insolvenzanfechtung beseitigt zwar nicht alle Probleme, schafft aber etwas mehr Sicherheit für Lieferanten und Arbeitnehmer insolventer Betriebe.
Es zeichnet sich ab, dass für die Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen wieder eine gesetzliche Regelung geschaffen wird.
Der Bundesfinanzhof hat bekannt gegeben, in welchen Verfahren 2017 voraussichtlich ein Urteil fallen wird.
Die Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern soll 2018 von bisher 410 Euro auf 800 Euro angehoben werden.
Die Regelung zum Erlass der Steuer auf Sanierungsgewinne ist verfassungswidrig, weil es keine gesetzliche Grundlage für den Erlass gibt.
Ein neues Gesetz bringt neben umfassenden Mitteilungs- und Anzeigepflichten für Geschäftsbeziehungen ins Ausland auch eine generelle Abschaffung des steuerlichen Bankgeheimnisses.
Der Übergang von der Einkünfteerzielungsabsicht zur Liebhaberei führt nicht sofort zu einer steuerpflichtigen Betriebsaufgabe, sondern wird erst dann anteilig besteuert, wenn der Betrieb tatsächlich aufgegeben oder verkauft wird.
 

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