Im September hat die EU-Kommission Deutschland förmlich aufgefordert, ihre Vorschriften zur steuerlichen Organschaft zu ändern. Ein nach dem Gesellschaftsrecht eines anderen Mitgliedstaates gegründetes Unternehmen mit statuarischem Sitz im Ausland und Geschäftsleitung in Deutschland kann keine steuerliche Organschaft bilden, obwohl es in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig ist. Darin sieht die Kommission eine Diskriminierung gegenüber inländischen Wettbewerbern und damit eine Beeinträchtigung der Niederlassungsfreiheit für Unternehmen in Deutschland.