In seiner letzten Sitzung vor dem geplanten Brexit-Termin am 29. März 2019 hat der Bundesrat das vom Bundestag überarbeitete Brexit-Steuerbegleitgesetz verabschiedet, sodass dieses noch rechtzeitig in Kraft treten kann. Der Bundesrat hatte das Gesetz vor allem um Regelungen für deutsche Limited-Gesellschaften und eine Bestandsschutzregelung bei der Erbschaft-und Schenkungsteuer erweitert. Damit ist sichergestellt, dass allein der Brexit nicht zur Aufdeckung stiller Reserven bei einer Limited führt und bei einem rückwirkenden Wegfall einer erbschaftsteuerlichen Begünstigung die steuerliche Belastung nicht höher ausfällt als bei einer Besteuerung vor dem Brexit.