E-Mail 0371 432000 Anfahrt Kanzlei

Verlängerte Versicherungspflicht für Arbeitnehmer

Zukünftig soll die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung erst enden, wenn die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinander folgenden Jahren überschritten wurde.

Momentan endet die Krankenversicherungspflicht beim Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Grenze überschritten wurde. Mit dem geplanten "Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankversicherung" soll eine Abänderung dieser Regelung erfolgen: Die Krankenversicherungspflicht soll erst dann enden, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinander folgenden Jahren überschritten wird. Sie würde dann mit dem Ablauf des dritten Kalenderjahres, in dem die Grenze überschritten wurde, enden.

 
[mmk]
 

Footerlogo - Mesch Consulting

 Kaßbergstr. 32
 09112 Chemnitz

 +49 371 432000
 +49 371 4320033

 kanzlei@mesch-consulting.de
 www.mesch-consulting.de