Bei Streitigkeiten mit der ausführenden Bank im Überweisungs-, Zahlungs- und Giroverkehr können die Beteiligten statt der ordentlichen Gerichte eine Schlichtungsstelle anrufen. Die Deutsche Bundesbank hat mit Genehmigung des Bundesjustizministers ihre Schlichtungsaufgaben auf den Bundesverband deutscher Banken übertragen. Kundenbeschwerden sind an den
Ombudsmann beim Bundesverband deutscher BankenBurgstraße 2810178 Berlin
zu richten. Für Beschwerden, die sich gegen eine Hypothekenbank richten und nicht Überweisungen betreffen, wird eine Kundenbeschwerdestelle beim
Verband deutscher HypothekenbankenPostfach 08055410005 Berlin
eingerichtet. Die Schlichtung ist kostengünstiger als eine Klage vor einem ordentlichen Gericht. Trotzdem ist mit der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens die Möglichkeit einer Klage nicht ausgeschlossen, wenn die Beteiligten mit dem Schlichterspruch nicht einverstanden sind.