Im Juni hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens trotz der verfassungsrechtlichen Zweifel aufgrund der alten Einheitswerte von 1964 bzw. 1935 und der daraus folgenden Wertverzerrungen für Stichtage bis zum 1. Januar 2007 noch verfassungsgemäß sind. Gleichzeitig haben die Richter in der Urteilsbegründung aber keinen Zweifel daran gelassen, dass sie spätestens ab diesem Termin die Einheitsbewertung für Grundsteuerzwecke wegen der Realitätsferne für verfassungswidrig halten.
Damit ist die Grundsteuer ab 2007 zwar noch nicht automatisch verfassungswidrig, weil der Bundesfinanzhof einen entsprechenden Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht erst für einen Fall aus diesem Zeitraum fassen könnte. Die Bundesregierung steht jetzt aber unter Druck, die Grundsteuer grundlegend zu reformieren, denn dass ein solcher Beschluss kommt, ist keine Frage des ob, sondern nur noch des wann.
Während im Bundesfinanzministerium derzeit verschiedene Modelle durchgerechnet werden, sind mehrere unionsregierte Bundesländer bereits mit dem Vorschlag für eine Radikalreform vorgeprescht. Demnach soll sich das neue Grundsteuersystem nur noch an der Fläche und der Nutzung orientieren. Das hätte zwar den Vorteil, dass eine aufwändige Grundbesitzbewertung überflüssig wäre, aber andererseits würden Villen mit einfachsten Gebäuden gleichgestellt, sofern sie dieselbe Grundstücksgröße haben. Die Kommunen wiederum haben noch keinen konkreten Vorschlag präsentiert, wie die Grundsteuer umzubauen sei, sie verlangen lediglich, dass das Steueraufkommen bei der Reform deutlich steigen soll.