Ein Vater scheiterte vor dem Finanzgericht München mit dem Versuch, die Absenkung der Altersgrenze für den Kindergeldbezug von 27 auf 25 Jahre anzugreifen. Weder haben die Richter Bedenken dagegen, dass die Übergangsregelung nur die Geburtsjahrgänge 1980 - 1982 erfasst, 1983 jedoch nicht mehr, noch sehen sie Anlass für einen Vertrauensschutz, weil der Sohn im Vertrauen auf die 27-Jahres-Grenze ein Doppelstudium begonnen hatte. Jetzt muss der Bundesfinanzhof über die Frage entscheiden, bei dem nun die Revision gegen das Urteil anhängig ist.