E-Mail 0371 432000 Anfahrt Kanzlei

Allgemeines

Anfang | << | 50 51 52 53 54 [55] 56 57

Nur in Ausnahmefällen sind Gerichts-, Gutachter- und Anwaltskosten im Zivilprozess als außergewöhnliche Belastungen steuerlich zu berücksichtigen.
In einem Brief weißt die EU-Kommission auf die Notwendigkeit der Euro-Umstellung hin.
Zu Beginn dieses Jahres wurden die Betriebsgrößenklassen geändert, die dafür verantwortlich sind, wie oft Ihr Unternehmen geprüft wird.
Unternehmen sind gegenüber dem Finanzamt auch zu Auskünften über ihre Kunden verpflichtet.
Einkünfte und Bezüge, die das Kind im Kalenderjahr hat, sind zur Ermittlung des Jahresgrenzbetrags um besondere Ausbildungskosten zu kürzen.
Für einen PC, der in einem steuerlich anerkannten Arbeitszimmer steht, muss die berufliche Verwendung nicht nachgewiesen werden.
Aufwendungen für ein Mediationsverfahren im Rahmen einer Ehescheidung sind als außergewöhnliche Belastungen absetzbar.
Ab dem 1.1.2001 gilt eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale.
Die Regelungen für Erziehungsgeld und Elternzeit wurden geändert für Kinder, die ab diesem Jahr geboren werden.
Mit Wirkung vom 10.1.2001 wurden die Zinsen für alle neu zugesagten ERP-Förderkredite gesenkt.
 

Footerlogo - Mesch Consulting

 Kaßbergstr. 32
 09112 Chemnitz

 +49 371 432000
 +49 371 4320033

 kanzlei@mesch-consulting.de
 www.mesch-consulting.de