Das Bundesverfassungsgericht hat eine Vorlage des Finanzgerichts Niedersachsen als unzulässig verworfen. In der Vorlage hatte das Finanzgericht den Solidaritätszuschlag als verfassungswidrig angegriffen, dessen Verfassungswidrigkeit allerdings nach Überzeugung des Verfassungsgerichts nicht sorgfältig genug geprüft. In dem Vorlagebeschluss ging es um den Soli für das Jahr 2007, und es ist nicht ausgeschlossen, dass das Bundesverfassungsgericht das Thema "Soli" inzwischen für verfassungsrechtlich ausreichend abgehandelt hält, zumindest soweit es die Vergangenheit betrifft. An der verfassungsrechtlichen Beurteilung des Solis ändert sich also vorerst nichts.