E-Mail 0371 432000 Anfahrt Kanzlei

Bausachverständiger ist kein Freiberufler

Ein Bausachverständiger für Bodenbeläge, der sich seine Kenntnisse selbst angeeignet hat, ist kein Freiberufler und damit gewerbesteuerpflichtig.

Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist oder doch eher gewerblich und damit auch gewerbesteuerpflichtig, das ist immer wieder Grund für einen Streit zwischen Steuerzahlern und dem Finanzamt. Das Niedersächsische Finanzgericht hat nun für den Fall eines Bausachverständigen für Fußbodenbeläge mit den Kenntnissen eines Handwerksmeisters entschieden, dass er gewerbesteuerpflichtig ist und keine Tätigkeit ausübt, die der eines Ingenieurs oder Architekten ähnlich wäre. Laut dem Gericht übt ein Autodidakt nur dann einen dem Ingenieur vergleichbaren Beruf aus, wenn er eine vergleichbare Breite und Tiefe seines theoretischen Fachwissens in den Hauptbereichen des Ingenieurstudiums nachweisen kann.

 
[mmk]
 

Footerlogo - Mesch Consulting

 Kaßbergstr. 32
 09112 Chemnitz

 +49 371 432000
 +49 371 4320033

 kanzlei@mesch-consulting.de
 www.mesch-consulting.de