Vom Niedersächsichen Finanzgericht hat der Europäische Gerichtshof ein Problem zur Entscheidung vorgelegt bekommen. Es geht um die Frage, ob die Einbeziehung künftiger Baukosten in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer rechtmäßig ist, weil der Käufer auf die Bauleistungen außerdem auch Umsatzsteuer zahlen muss. Die Grunderwerbsteuer könnte dann nämlich den Charakter einer unzulässigen Sonderumsatzsteuer haben. Der Ausgang dieses Verfahrens ist höchst ungewiss, Betroffene können aber beim Finanzamt unter Hinweis auf das laufende Verfahren das Ruhen ihres Einspruchsverfahrens beantragen.