Auf den Kauf einer Immobilie von nahen Verwandten fällt keine Grunderwerbsteuer an. Das gilt auch für den Kauf vom früheren Ehegatten im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung. Vereinbaren die Ehegatten im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung ein notariell beurkundetes Vorkaufsrecht für den Miteigentumsanteil des anderen Ehegatten, ist der spätere Kauf durch Ausübung des Vorkaufsrechts ebenfalls steuerfrei. Das gilt allerdings nur, wenn das Vorkaufsrecht gegenüber dem Expartner ausgeübt wird. Nach dessen Tod ist der Kauf von den Erben nicht mehr steuerfrei möglich.